SIE MÜSSEN DIESE KARTE NICHT AUSDRUCKEN!
Nach dem Kauf können Sie die Karte als PDF auf Ihrem Gerät herunterladen. Im Falle eines Fangs müssen Sie sich sofort in Ihrem Konto anmelden und den Fang eingeben.

Warnungen

Belegung des Reviers (die Tageskontingente der Karten können jederzeit abhängig von den Wetterbedingungen oder Einschränkungen des Revierverwalters geändert werden):
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Wussten Sie schon?

Huchen ist ein sehr seltener Fisch. Wir können es in Slowenien, Österreich, Deutschland, der Slowakei und dem Balkan fangen.

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Gültig für



Kartentyp

Preis

  • Fischvorkommen (Mindestmaß, Fanzgzeit) Laube (/, 01. 07. - 31. 03. ), Waller ( 60cm, 01. 07. - 30. 04. ), Rotauge (/, 01. 07. - 31. 03. ), Bachforelle ( 25cm, 01. 03. - 30. 09. ), Nase ( 35cm, 01. 06. - 29. 02. ), Brachse ( 30cm, 01. 07. - 30. 04. ), Frauennerfling ( 35cm, 01. 06. - 29. 02. ), Flussbarsch (/, 01. 06. - 29. 02. ), Zährte ( 30cm, 01. 07. - 30. 04. ), Barbe ( 30cm, 01. 07. - 30. 04. ), Schleie ( 30cm, 01. 07. - 30. 04. ), Karpfen (/), Döbel ( 30cm, 01. 07. - 30. 04. )
  • Erlaubte Köder Fischköder pflanzlichen Ursprungs, Made, Regenwurm
  • Angelmethoden Grundfischen, Posenfischen
  • Elaubte Fischentnahme (ACHTUNG: BITTE, BEACHTEN SIE AN DIE MINDESTMAß UND FANGZEIT!) 5x Karpfenfische (3x Nasen- oder Döbel- oder Vimbafisch oder Barbe, 2x Frauennerfling), 2x Bachforelle oder Karpfen, 1x Wels oder Schleie, 30x Ukelei, 15x Rotfeder. Das Töten von Karpfen über 5 kg ist im Fluss Kolpa verboten. Aufgrund des schlechten Wasserzustands in Krupa ist das Töten eines Fisches dort verboten!

  • Regeln
    Die Verwendung von 2 Ruten mit 1 Einzelhaken ist erlaubt, außer am Fluss Krupa, wo die Verwendung von einer Rute und eines Einzelhakens ohne Widerhaken obligatorisch ist. Verboten: die Verwendung von Netzen zur Aufbewahrung von Fischen sowie die Verwendung von lebenden Tieren, toten Fischen oder Teilen davon, mit Ausnahme von Regenwürmern und Maden; Angeln vom Boot aus am Zusammenfluss von Kolpa und Lahinja. Die Verwendung eines Schergeräts und eines Keschers ist obligatorisch.

  • Angelgebiet
    Vom 1. März bis 31. Mai ist das Angeln an allen Staudämmen und 150 m flussabwärts verboten. Der Fluss Kolpa – vom Staudamm in Krasinec bis zur Staatsgrenze, der Fluss Lahinja – von der Švajgerjeva zaga im Dorf Vranoviči bis zur Mündung, der Fluss Krupa – von der Quelle bis zur Mündung.


  • Fanzgzeit Von Morgendämmerung bis Abenddämmerung
  • Verkäufer Angelverein Metlika
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