| SIE MÜSSEN DIESE KARTE NICHT AUSDRUCKEN! Nach dem Kauf können Sie die Karte als PDF auf Ihrem Gerät herunterladen. Im Falle eines Fangs müssen Sie sich sofort in Ihrem Konto anmelden und den Fang eingeben. |
| ACHTUNG! In Winter, vor dem Kauf, fragen Sie,ob Wasser von Eis bedeckt ist oder nicht! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Erlaubnis gilt ausschließlich für Kinder bis einschließlich 12 Jahre, die ständig von einer erwachsenen Person begleitet werden müssen, die gleichzeitig fischt. Das Angeln ist bei zugefrorenem See strengstens verboten. Die Verwendung von Booten, ferngesteuerten Modellbooten oder Drohnen (sowie anderer Wasserfahrzeuge) ist streng verboten – außer tagsüber und nur für folgende Zwecke: Transport der Angelausrüstung zum Angelplatz, Lotung des Gewässers, Setzen von einem Marker (in Wurfweite) und zur möglichen Befreiung eines festhängenden Fisches. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Belegung des Reviers (die Tageskontingente der Karten können jederzeit abhängig von den Wetterbedingungen oder Einschränkungen des Revierverwalters geändert werden):
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| Der erste Fischereiverband in Slowenien wurde am 12. Dezember 1880 gegründet. Er wurde "Fischereiverband in Krain" genannt. |