SIE MÜSSEN DIESE KARTE NICHT AUSDRUCKEN! Nach dem Kauf können Sie die Karte als PDF auf Ihrem Gerät herunterladen. |
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Die Erlaubnis gilt NICHT für das Nachtangeln; eine separate Erlaubnis muss für das Nachtangeln zusätzlich erworben werden! Angeln ist bei zugefrorenem See strengstens verboten. Die Benutzung von Booten, ferngesteuerten Modellbooten, Drohnen oder anderen Wasserfahrzeugen ist strengstens verboten, mit Ausnahme der Bootsnutzung tagsüber und ausschließlich zu folgenden Zwecken: Transport der Angelausrüstung zum Angelplatz, Echolotnutzung, Setzen eines Markers (in Wurfweite) und gegebenenfalls zur Rettung eines gehakten Fisches. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Belegung des Reviers (die Tageskontingente der Karten können jederzeit abhängig von den Wetterbedingungen oder Einschränkungen des Revierverwalters geändert werden):
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In den Büchern "Der Ruhm des Herzogtums Carniola", dem Lebenswerk von Baron Janez Vajkard Valvazor, werden auch die verschiedenen Flüsse, Fischerei und eine Reihe von Süßwasserfischarten wie Huchens, Schleien, Forellen usw. erwähnt. |