SIE MÜSSEN DIESE KARTE NICHT AUSDRUCKEN!
Nach dem Kauf können Sie die Karte als PDF auf Ihrem Gerät herunterladen. Im Falle eines Fangs müssen Sie sich sofort in Ihrem Konto anmelden und den Fang eingeben.

Warnungen

ACHTUNG: Bootfahren und Angeln vom Boot aus sind vom 15. November bis 1. April verboten. Im Bereich der Ruhezone sind Eingriffe in die Natur untersagt.
Belegung des Reviers (die Tageskontingente der Karten können jederzeit abhängig von den Wetterbedingungen oder Einschränkungen des Revierverwalters geändert werden):
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Wussten Sie schon?

Der erste Fischereiverband in Slowenien wurde am 12. Dezember 1880 gegründet. Er wurde "Fischereiverband in Krain" genannt.

Fangen und nehmen - 1-Tag

Der See Radehova

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Gültig für



Kartentyp

Preis

  • Fischvorkommen (Mindestmaß, Fanzgzeit) Laube (/, 01. 07. - 31. 03. ), Silberkarpfen (/), Hecht ( 60cm, 01. 06. - 31. 01. ), Waller ( 70cm), Zander ( 60cm, 01. 06. - 31. 01. ), Rotfeder (/, 01. 07. - 31. 03. ), Rotauge (/, 01. 07. - 31. 03. ), Brachse ( 30cm, 01. 07. - 30. 04. ), Flussbarsch (/, 01. 06. - 28. 02. ), Schleie ( 30cm, 01. 07. - 30. 04. ), Karpfen (/), Karausche (/, 01. 07. - 30. 04. ), Döbel ( 30cm, 01. 07. - 30. 04. ), Rapfen ( 40cm, 01. 07. - 30. 04. ), Giebel (/), Güster ( 25cm, 01. 07. - 30. 04. ), Graskarpfen (/), Katzenwels (/)
  • Erlaubte Köder Fischköder pflanzlichen Ursprungs, Fischköder tierischen Ursprungs, Künstlichen Fischköder
  • Angelmethoden Fliegenfischen, Grundfischen, Posenfischen, Spinnfischen
  • Elaubte Fischentnahme (ACHTUNG: BITTE, BEACHTEN SIE AN DIE MINDESTMAß UND FANGZEIT!) 1x (Hecht oder Zander oder Wels) oder 1x Karpfen (bis 5 kg) oder 5x Weißfisch (Brasse, Androga, ...) oder 3 kg Kleinfisch (Ukelei, Plötze, Rotfeder, ...). Das Töten von Schleie, Karausche und Barsch ist verboten! Für nicht heimische Fischarten (Preußischer Karpfen, Großkopfkarpfen, Blauwelse, ...) gibt es keine Fangbeschränkungen.

  • Regeln
    Cypriniden können mit 2 Ruten mit einem Haken gefischt werden, Raubfische dürfen mit 1 Rute gefangen werden. Während der Angelsaison auf Hecht und Zander (vom 1. Februar bis 31. Mai) ist das Welsangeln mit einem Fischstück über 15 cm erlaubt. Das Fischen mit Bambus, lebenden Fischen oder anderen organischen Stoffen, die eine Wasserverschmutzung verursachen können, ist verboten. Die Anlieferung von Ködern und Futter per Boot oder ferngesteuerten Schiffsmodellen ist nicht gestattet. Das Markieren von Angel- und Futterplätzen (Bojen) ist nicht gestattet. Im zugefrorenen See ist das Fischen verboten. Spinnangeln und gleichzeitiges Friedfischangeln oder Grundangeln sind nicht erlaubt. Raubfischangeln ist nur mit Kunstköder, Würmern oder einem Stück Fisch erlaubt. Während der Schutzzeit für Hecht und Zander ist das Welsangeln nur mit Würmern oder mit einem Fischstück größer als 15 cm erlaubt. Während dieser Zeit ist das Spinnen auf Wels nicht erlaubt.

  • Angelgebiet
    Auf der gesamten Fläche des Sees mit Ausnahme der geschützen Gebiete.


  • Fanzgzeit Von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen
  • Verkäufer Angelverein Pesnica - Lenart
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